Sexual Harassment – vertraut oder zu vertraut?

Wann werden Grenzen überschritten – und wer legt diese eigentlich fest?

Die Vorbereitungen zum Onboarding der neuen Mitarbeiter:innen waren im vollen Gange – da kam die Idee auf, unser Mitarbeiter-Handbuch nicht nur online, sondern auch als Printversion zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dessen wurden Dokumente auch gleich auf Aktualität geprüft und überarbeitet. Beim Thema „Sexual Harassment“ kamen dann die Fragen: Wie definieren wir das überhaupt? Gibt es da eine Formel? Was ist „ok“ in Worten und Taten?

In Anbetracht unseres Wachstums und der sehr diversen Struktur bei validAID GmbH wollten wir hier Klarheit schaffen. Gibt es Unterschiede zwischen Jung und Alt, Mann und Frau?


Wie schon in der Vergangenheit nutzten wir den Focus Day, um einem Thema wie diesem den nötigen Raum zur Diskussion und Klärung zu geben. Und zwar im Januar, damit auch die neuen Kolleg:innen ihre Meinungen und Erfahrungen mit einbringen konnten.

Das subjektive Empfinden zählt

Schnell wurde klar – eine einheitliche Formel gibt es nicht. Umarmungen zur Begrüßung fallen in Zeiten von Corona weniger ins Gewicht (bzw. aus); aber darf man sich berühren? Und wenn ja, an welchen Körperstellen? Ein leichtes Tippen am Ellenbogen ist wohl der unverfänglichste körperliche Kontakt. Unbeabsichtigte Berührungen in der kleinen Kaffeeküche? Passieren. Wer sich dabei unwohl fühlt, bleibt vor der Küche und bittet die Kollegen darum, einen Kaffee mitzubringen.

Worte statt Taten?

Auch verbal ist es ein schmaler Grat. Wo fängt die Belästigung an? Anstößige Witze sind schnell erzählt (auch in größerer Runde) und haben dabei nicht zwingend einen anstößigen Hintergrund. Die Abgrenzung fällt da manchmal schwer. Wo ist die Grenze des Erlaubten bzw. des persönlichen Empfindens des/der Einzelnen.

Kein Blatt vor dem Mund

Das Wichtigste: Darüber reden, im Gespräch bleiben. Offen und ehrlich. Wir haben alle – auch im persönlichen Umgang miteinander – unterschiedlich enge / kollegiale Beziehungen, die sich nicht in einen Standard pressen lassen. Fühlt sich aber jemand belästigt, steht die Geschäftsleitung jederzeit für Gespräche bereit, und zwar sowohl ein Mann als auch eine Frau. Je nach persönlicher Vertrauensbasis können wir so garantieren, dass wir die Grundlage für ein offenes Gespräch setzen!

Das Agreement

“NEIN.“ – ist ein kompletter Satz.

Er braucht weder Erklärung noch Rechtfertigung.

Verbale oder non-verbale Belästigungen am Arbeitsplatz haben keinen Platz bei validAID GmbH und werden im Ernstfall mit Konsequenzen, die von der Abmahnung bis zur Kündigung reichen können, geahndet. Der Opferschutz steht bei uns immer im Vordergrund!

Sexuelle Gewalt sowie Nötigung intern wird immer zur Anzeige gebracht. Ohne Wenn und Aber. Wer die Persönlichkeitsrechte von Kolleg:innen nicht respektiert, hat bei validAID GmbH keinen Platz und keine Zukunft. In diesem Fall sprechen wir eine fristlose Kündigung aus.

Bei Vorfällen mit Mitarbeitern von Auftraggebern schützen wir unsere Kolleg:innen, indem wir die Beauftragung unsererseits mit sofortiger Wirkung beenden, um unsere Mitarbeiter:innen unmittelbar vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Bei weitergehenden strafrechtlichen Maßnahmen unterstützen wir sie selbstverständlich.

Und wie wird das Thema „Sexual Harassement“ in Ihrem Unternehmen gelebt?